Flugordnung:

Flugzeiten:

  • Die Flugzeiten sind täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang für Elektromodelle. Für Verbrenner-Modelle gilt die Zeit von 8:00 (oder Sonnenaufgang, falls dieser später ist) bis 20:00 Uhr (außer, wenn Sonnenuntergang früher ist) an Sonn- und Feiertagen von 13:00-15:00 Uhr Flugverbot. Hauptsächlich wird aber nur am Samstagnachmittag und am Sonntagmorgen geflogen.
  • Flugverbot:

  • Zwischen dem 10.08. und dem 20.09. jedes Jahres gilt aus Vogelschutzgründen ein absolutes Flugverbot.
  • "GASTFLIEGER"

  • Die Aufstiegserlaubnis gilt grundsätzlich nur für Vereinsmitglieder und nicht für Vereinsfremde wie Gastflieger. Damit auch Letztere die Aufstiegserlaubnis nutzen können, müssen sie formal Tages- oder Wochenmitglieder werden.
  • Dies entspricht auch den aktuellen "Grundsätzen des Bundes und Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß Paragraph 16 Luftverkehrs-Ordnung". "Tagesmitglieder" dürfen 3x pro Jahr unseren Platz kostenlos nutzen, für jeden weiteren Tag fällt eine Gebühr von € 10.- an.
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