Flugordnung:
Flugzeiten:
Die Flugzeiten sind täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang für Elektromodelle. Für Verbrenner-Modelle gilt die Zeit von 8:00 (oder Sonnenaufgang, falls dieser später ist) bis 20:00 Uhr (außer, wenn Sonnenuntergang früher ist) an Sonn- und Feiertagen von 13:00-15:00 Uhr Flugverbot. Hauptsächlich wird aber nur am Samstagnachmittag und am Sonntagmorgen geflogen.
Flugverbot:
Zwischen dem 10.08. und dem 20.09. jedes Jahres gilt aus Vogelschutzgründen ein absolutes Flugverbot.
"GASTFLIEGER"
Die Aufstiegserlaubnis gilt grundsätzlich nur für Vereinsmitglieder und nicht für Vereinsfremde wie Gastflieger. Damit auch Letztere die Aufstiegserlaubnis nutzen können, müssen sie formal Tages- oder Wochenmitglieder werden.
Dies entspricht auch den aktuellen "Grundsätzen des Bundes und Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß Paragraph 16 Luftverkehrs-Ordnung". "Tagesmitglieder" dürfen 3x pro Jahr unseren Platz kostenlos nutzen, für jeden weiteren Tag fällt eine Gebühr von € 10.- an.