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Flugordnung

Flugzeiten

  • Elektromodelle: täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang.
  • Verbrenner‑Modelle: 8:00 (oder Sonnenaufgang, falls später) bis 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt ein Flugverbot von 13:00–15:00 Uhr. Hauptsächlich wird jedoch nur am Samstagnachmittag und am Sonntagmorgen geflogen.

Flugverbot

  • Zwischen dem 10.08. und dem 20.09. jedes Jahres gilt aus Vogelschutzgründen ein absolutes Flugverbot.

"GASTFLIEGER"

  • Die Aufstiegserlaubnis gilt grundsätzlich nur für Vereinsmitglieder. Um Gästen die Nutzung zu ermöglichen, müssen sie Tages‑ oder Wochenmitglieder werden.
  • Dies entspricht den aktuellen Grundsätzen des Bundes und der Länder zur Erteilung der Aufstiegserlaubnis gemäß §16 Luftverkehrs‑Ordnung. Tagesmitglieder dürfen 3 × pro Jahr unseren Platz kostenlos nutzen; für jeden weiteren Tag fällt eine Gebühr von €10,- an.